Fachanwalt

Was bedeutet Fachanwaltschaft?

Die Bezeichnung Fachanwalt/Fachanwältin wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen und stellt eine zusätzliche Qualifikation des Anwalts/der Anwältin dar. Geregelt wird dies in der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Bezeichnung wird verliehen, nachdem der Anwalt/die Anwältin besondere theoretische Kenntnisse – durch Teilnahme an einem speziellen Lehrgang mit Leistungskontrollen – und praktische Erfahrung durch Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen auf dem Gebiet nachgewiesen hat. Wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich, um die Bezeichnung dauerhaft führen zu können, auf dem Gebiet jährlich fortbilden und hierüber einen Nachweis erbringen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht führe ich seit 2006 die Bezeichnung der Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Was sind Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte?

Neben einer Fachanwaltschaft dürfen zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ihre Spezialisierung durch Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte angeben. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dann vor, wenn der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin nach seiner/ihrer Zulassung mindestens zwei Jahre auf diesem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen ist. Ich bin seit 2002 verstärkt auf dem Gebiet des Familienrechts einschließlich Lebenspartnerschaftsrechts tätig.
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